Hausordnung

Dieser Hausordnung liegen das Schulunterrichtsgesetz vom 06.02.1974, BGBl. 139/1974 in der jeweils gültigen
Fassung (zitiert als „SchUG“) und die Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst betreffend die
Schulordnung vom 24.06.1974, BGBl. 373/1974 (zitiert als „VO“) in der jeweils gültigen Fassung zugrunde.

Diese Hausordnung wurde vom Schulgemeinschaftsausschuss erarbeitet und in der Sitzung vom 22. Jänner 1993
beschlossen. Überarbeitungen erfolgten in folgenden Sitzungen des Schulgemeinschaftsausschusses: 09. Juli
1995, 21. Juni 1996, 09. März 1999, 22. Jänner 2002, 12. September 2003, 26. März 2004, 17. September 2004,
22. April 2005, 21. April 2006, 02. Februar 2007, 13. April 2007, 05. Februar 2010, 09. März 2010 und 19.
September 2011. Die aktuelle Fassung wird dem Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) in der 1. Sitzung des
Schuljahres 2024/25 zur Beschlussfassung vorgelegt.

1. Betreten und Verlassen des Schulgebäudes

1.1 Öffnungszeiten des Schulhauses

Montag bis Freitag, 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

1.2 Straßenkleidung und Schuhe

Innerhalb des Schulgebäudes sind von den Schüler*innen Hausschuhe zu tragen. Straßenschuhe und

Straßenkleidung sind in den in der Zentralgarderobe dafür vorgesehenen Spinden aufzubewahren.

Jede*r Schüler*in bekommt für die Aufbewahrung seiner/ihrer Straßenschuhe, seiner/ihrer Straßenkleidung und

von persönlichen Gegenständen, die er/sie in der Schule lagern will, einen Spind zugeteilt. Für das Versperren des

Spindes mit Hilfe eines Vorhangschlosses ist jede*r Schüler*in selbst verantwortlich.

1.3 Nach Unterrichtsschluss

Nach Unterrichtsschluss ist der Aufenthalt in den Klassenräumen nicht gestattet, dafür sind die Aufenthaltsräume

im Erdgeschoss sowie die Aufenthaltsbereiche im ersten und im zweiten Stock vorgesehen.

Am Ende der letzten Stunde einer Klasse bereiten die Schüler*innen die Klasse zur Reinigung vor: alle Sessel

werden auf die Tische gestellt, alle Getränkeflaschen werden entfernt und auf dem Boden liegende Abfälle

werden entsorgt. Der/die Schüler*in, der/die die Klasse als Letzte*r verlässt, dreht das Licht ab.

1.4 Parken

Für Fahrräder und einspurige Kraftfahrzeuge ist der vorgesehene Abstellplatz zu benützen. Das Parken von

zweispurigen Kraftfahrzeugen auf Schulgrund ist Schüler*innen nicht gestattet.

2. Verhalten der Schüler*innen während des Unterrichts

2.1 Disziplin
Disziplinären Anordnungen der unterrichtenden Lehrkraft ist unbedingt Folge zu leisten. Das Verlassen des Platzes
oder des Klassenzimmers während des Unterrichts darf nur mit Erlaubnis der Lehrkraft erfolgen.

2.2 Benützung von Smartphones während des Unterrichts
Während des Unterrichts ist die Benützung von Smartphones nicht gestattet, sie sind in ausgeschaltetem Zustand
in den Taschen/Rucksäcken der Schüler*innen zu verwahren. Eine Benützung für Unterrichtszwecke ist jedoch auf
Anweisung der unterrichtenden Lehrkraft möglich. Bei schriftlichen Überprüfungen (Tests/Schularbeiten) sind
Smartphones in der dafür zur Verfügung gestellten „Box“ zu verwahren. In den Pausen soll der direkte persönliche
Kontakt der Schüler*innen im Vordergrund stehen, darum soll das Smartphone auch in den Pausen nur dann
verwendet werden, wenn es unbedingt notwendig ist.

2.3 Lernunterlagen
Jede*r Schüler*in hat mit allen für den Unterricht des betreffenden Tages erforderlichen Lernunterlagen zu
erscheinen und sie in ordentlichem Zustand zu erhalten.

2.4 Sportanlagen und Sonderräume
Zum Unterricht in besonderen Unterrichtsräumen (z. B. Physik-, Zeichen-, Musik-, Turnsaal) finden sich die
Schüler*innen kurz vor Beginn der Unterrichtsstunde vor diesen Räumen ein.
Die Schüler*innen dürfen den Turnsaal nicht ohne Aufsicht bzw. Genehmigung einer Lehrkraft benützen.
Das Ballspielen auf den Sportflächen der Schulliegenschaft ist auf eigene Gefahr gestattet, wenn zu dieser Zeit auf
diesen Sportflächen kein Unterricht stattfindet. Bälle können im Sekretariat ausgeliehen und müssen dorthin
zurückgebracht werden.

2.5 Zuspätkommen
Jedes Zuspätkommen in eine Unterrichtsstunde oder zu einer Schulveranstaltung ist gegenüber der
unterrichtführenden bzw. die Veranstaltung leitenden Lehrkraft zu begründen. Der Zeitpunkt des Eintreffens wird
im Klassenbuch vermerkt. Sonderregelungen für Fahrschüler*innen bezüglich Zuspätkommens bzw. frühzeitigen
Verlassens der letzten Unterrichtsstunde werden durch den Klassenvorstand festgelegt.

2.6 Deutsch als Pausensprache
Die Fähigkeiten jeder Schülerin und jedes Schülers sind für die Schulgemeinschaft wichtig und wertvoll.
Schülerinnen und Schüler mit anderer Muttersprache wollen wir mit allen ihren Fähigkeiten in unser Schulleben
integrieren. Um Vorurteile und Ausgrenzungen zu vermeiden, soll auch außerhalb des Unterrichts Deutsch als
gemeinsame Sprache verwendet werden. Schüler*innen, die unsere Sprache noch nicht so gut beherrschen,
unterstützen wir beim Erlernen der deutschen Sprache.

3. Infrastruktur

An allen zur Verfügung stehenden Geräten sind jegliche Manipulationen untersagt. Wer ein Gerät durch
unsachgemäße oder zweckwidrige Benützung beschädigt, muss Schadenersatz leisten.

3.1 Speisen und Getränke
Zur Versorgung mit Speisen und Getränken stehen verschiedene Automaten zur Verfügung, in der großen Pause
werden vom Bäcker Snacks, Gebäck und Mehlspeisen verkauft. Verpackungsmaterialien, insbesondere
Getränkeflaschen, sind nach Gebrauch an den vorgesehenen Stellen zu entsorgen.

3.2 Kopiergeräte
Die Benützung des aufgestellten Kopiergeräts ist den Schüler*innen in der unterrichtsfreien Zeit gestattet. Das
Gerät ist schonend zu behandeln. Eventuell auftretende Störungen sind umgehend im Sekretariat zu melden.

3.3 Bibliotheksordnung
Die Bibliotheksordnung ist Teil der Hausordnung.

3.4 Netzwerkanschlüsse und Computer
Sämtliche Computer, dazugehörige Peripheriegeräte und das Netzwerk dienen dem Unterricht und der Vor- und
Nachbereitungsarbeit. Sie sind nicht für Unterhaltungszwecke oder zum Spielen vorgesehen

4. Entfall der Beaufsichtigung

Vor dem Unterricht, in den Pausen und in der sonstigen unterrichtsfreien Zeit sowie auf dem Weg zu und von
Schulveranstaltungen ist wegen ihres Alters und ihrer Reife eine Beaufsichtigung oder Begleitung der
Schüler*innen nicht vorgesehen.
Das Verlassen der Schule/des Schulgeländes ist in den Vormittagspausen und in den Freistunden nicht gestattet.
In der Mittagspause dürfen die Schüler*innen das Schulgebäude über den Hauptausgang verlassen, insofern eine
pünktliche Teilnahme am Unterricht erfolgt. (Begründete Ausnahmen gibt es nur nach Absprache mit der
Direktion und mit schriftlicher Genehmigung.) Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder die sonstigen
Pflichten eines Schülers / einer Schülerin kann der KV / die Schulleitung diese Erlaubnis entziehen.

5. Fernbleiben von der Schule bzw. von Unterrichtsstunden

In Ergänzung der Bestimmungen des § 45 SchUG werden für das Fernbleiben vom Unterricht folgende Regelungen
getroffen:

5.1 Vorlage der Entschuldigungen
Um vorhersehbares Fernbleiben muss im Vorhinein schriftlich beim oder über den Klassenvorstand angesucht
werden. Nach Wegfall einer unvorhersehbaren Ursache (z. B. Krankheit) sind Entschuldigungen für das
Fernbleiben vom Unterricht innerhalb von 14 Tagen vorzulegen.

5.2 Erlaubnis zum kurzzeitigen Fernbleiben
Die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht für die Dauer von längstens einer Unterrichtsstunde kann gemäß
§ 45 Abs. 4 SchUG bei Unerreichbarkeit des Klassenvorstandes auch die in dieser Stunde unterrichtende Lehrkraft
erteilen.

5.3 Erkrankte Schüler*innen
Schüler*innen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, am Unterricht weiter teilzunehmen,
sollen nach Möglichkeit im Klassenzimmer verbleiben oder in elterliche Obhut entlassen werden. Dies ist
unverzüglich im Sekretariat, in der Administration oder in der Direktion zu melden.

5.4. Vorzeitiges Verlassen des Unterrichts
Für das vorzeitige Verlassen des Unterrichts kommt folgende Regelung zur Anwendung:

5.4.1. Geplantes vorzeitiges Verlassen des Unterrichts (z.B. für Arztbesuche)
– Nachweisliche Meldung/Entschuldigung rechtzeitig vor dem Termin durch Erziehungsberechtigte
und/oder Schüler*in an den Klassenvorstand
– Vermerk durch den Klassenvorstand im elektronischen Klassenbuch WebUntis
– Vor Verlassen des Schulhauses: Aufsuchen des Sekretariats durch Schüler*in und verpflichtende
Abmeldung durch Schüler*in im Sekretariat

5.4.2. Ungeplantes vorzeitiges Verlassen des Unterrichts (z.B. bei plötzlich auftretendem Unwohlsein)
– Abmeldung durch Schüler*in bei Lehrer*in (laut Stundenplan)
– Vermerk durch Lehrer*in im elektronischen Klassenbuch WebUntis (Anmerkung: ABGEMELDET) bzw.
Setzen auf „abwesend“
– Vor Verlassen des Schulhauses: (1) Aufsuchen des Sekretariats durch Schüler*in; (2) Anruf bei
Erziehungsberechtigten & Information; (3) Abholung von der Schule oder Entlassung nach Hause (bei
erfolgter telefonischer Zustimmung)

Hinweise
– Die Regelung gilt für alle Schüler*innen ungeachtet ihres Alters. Bei Schüler*innen über 18 Jahren entfällt
der Anruf bei den Erziehungsberechtigten, das Aufsuchen des Sekretariats vor Verlassen der Schule ist
aber dennoch verpflichtend!
– Ein Abweichen von der Vorgehensweise hat ein Gespräch mit der Schulleitung zur Folge. Darüber hinaus
können Maßnahmen ergriffen werden, die im Einklang mit dem Schulorganisationsgesetz (SchOG) und
dem Schulunterrichtsgesetz (SchUG) stehen!

6. Verhalten bei Befreiung von einzelnen Unterrichtsgegenständen
Ist ein*e Schüler*in von der Teilnahme am praktischen Teil eines Unterrichtsgegenstandes befreit, so hat er/sie
in der Unterrichtsstunde dennoch anwesend zu sein. Bei schulärztlicher Befreiung vom Unterricht in Bewegung
und Sport besteht keine Anwesenheitspflicht. In sonstigen Fällen bleibt der unterrichtenden Lehrkraft eine
Freistellung des Schülers/der Schülerin vom Unterricht überlassen.

7. Suchtgiftkonsum
Der Konsum von Alkohol und Suchtgiften (einschließlich E-Zigaretten, Nikotinbeutel und Ähnlichem) ist auf dem
gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen verboten.

8. Aufgaben der Klassensprecher*in
Die gemäß § 59 SchUG gewählten Klassensprecher*innen und deren Stellvertreter*innen haben die Interessen
ihrer Klassen zu vertreten. Ihre Aufgaben sind – neben den im SchUG festgelegten – insbesondere folgende:

8.1 Verspätungsmeldung einer Lehrkraft
Ist eine Lehrkraft zehn Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde nicht in der Klasse erschienen, ist dies im
Verwaltungsbereich zu melden.

8.2 Katastrophenfälle
Im Katastrophenfall nimmt der/die Klassensprecher*in mit der Lehrkraft einer Nachbarklasse Kontakt auf, wenn
keine Lehrkraft im Raum anwesend ist.

9. Bestellung und Aufgaben der Klassenordner*in

9.1 Bestellung
Der Klassenvorstand hat jeweils für eine bestimmte Dauer Klassenordner*innen zu nominieren.

9.2 Aufgaben:
9.2.1 Ordnung im Klassenraum
Für Ordnung und Sauberkeit im Klassenraum ist zu sorgen, insbesondere nach Unterrichtsschluss.

9.2.2 Beschädigungen und Verunreinigungen
Beschädigungen und Verunreinigungen des Unterrichtsraumes und der Einrichtung sind im Sekretariat
unverzüglich zu melden.

9.2.3 Löschen der Tafeln
Während der Pausen ist die Tafel zu löschen.

10. Verhalten im Katastrophenfall
Die Informationen zu „Verhalten im Brandfall“ sowie „Brandalarmplan“ (siehe Aushänge) sind zu beachten. Unter
Aufsicht der Unterricht führenden Lehrkraft schließen die Schüler*innen die Fenster und verlassen klassenweise
das Schulgebäude entlang der vorgesehenen Fluchtwege. Nach Ankunft an dem für die einzelnen Klassen
vorgesehenen Sammelplatz überprüft die Lehrkraft die Anwesenheit der Schüler*innen. Falls ein*e Schüler*in,
der/die anwesend sein müsste, am Sammelplatz nicht eintrifft, ist dies unverzüglich dem
Brandschutzbeauftragten, dem Direktor bzw. der Rettungsmannschaft zu melden.
Ist der Fluchtweg unpassierbar, bleiben die Schüler*innen in der Klasse, die Türen werden geschlossen und die
Fenster geöffnet. Die Schüler*innen machen im Freien befindliche Personen (insbesondere die Feuerwehr) durch
Zurufe auf ihre Anwesenheit in der Klasse aufmerksam und warten auf Anweisungen.

11. Sonstiges

11.1 Fundgegenstände
Fundgegenstände sind im Sekretariat abzuliefern, wo sie aufbewahrt werden. Verlustträger melden sich dort.

11.2 Haftung für Beschädigungen
Alle Einrichtungen und Anlagen der Schule einschließlich der Arbeitsmittel müssen schonend behandelt werden.
Für alle verschuldeten (vorsätzlichen oder grob fahrlässigen) Beschädigungen haftet der/die Schüler*in bzw. im
Falle seiner/ihrer Minderjährigkeit seine/ihre gesetzlichen Vertreter.

11.3 Nicht der Schule gehörende Objekte
Die Aufstellung von nicht der Schule gehörenden Objekten ist den Schülern*innen im gesamten Schulgebäude
nicht gestattet. Folgende Ausnahmen sind nach Absprache mit dem Klassenvorstand möglich:

11.3.1 Radiogeräte und diverse Geräte zum Abspielen von Musik und Filmen
Ein Gerät darf nur während der Pausen, in Zimmerlautstärke und im Konsens mit allen sich im Raum befindlichen
Personen betrieben werden.

11.3.2 Kaffeemaschinen, Wasserkocher und andere Koch- und Heizgeräte
Kaffeemaschinen, Wasserkocher und andere Koch- und Heizgeräte dürfen in den Klassen nicht aufgestellt werden.

Grieskirchen, den 14. Juli 2026

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