BORG CHARTA

Was uns wichtig ist:

Damit ein Zusammenleben und -arbeiten in einer Gemeinschaft wie Familie, Schule oder im Beruf funktioniert und sowohl die Gemeinschaft als auch der Einzelne die nötigen Bedingungen vorfinden, braucht es Spielregeln, die die Rahmenbedingungen für alle verbindlich festlegen.

Die Charta des BORG Grieskirchen gilt für alle Schulpartner, also Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und das gesamte Personal der Schule. Konkret bedeutet das, dass sich jede/r Einzelne verpflichtet, sich an diese Vereinbarungen zu halten.

Unser Verhalten zu- und miteinander basiert auf der Grundlage der Wertschätzung und Pflege folgender für uns besonders wichtiger Werte:

Wertschätzung
Professionalität
Verlässlichkeit
Ordnung

Konkret heißt dies:

Wertschätzung:

Wir wollen uns stets bemühen, einander wertschätzend und höflich zu begegnen, einander zu grüßen und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Wir wollen dem/der Anderen dieselbe Achtung entgegen bringen, die wir auch von ihm/ihr uns gegenüber erwarten. Wir bemühen uns um eine angemessene, gehobene Umgangssprache, die wir sorgsam verwenden. Kritik, Wünsche und Beschwerden müssen in angemessener Form vorgebracht werden. Wir nehmen unser Gegenüber wahr, indem wir – z.B. am Stundenbeginn – grüßen.

Wo es nötig ist, bemühen wir uns um gegenseitiges Verständnis und Anteilnahme, hören wir zu und bieten Hilfe an. Alle am Schulbetrieb betei ligten Personen begegnen einander freundlich, fair, tolerant, ehrlich und respektvoll.

Bei Konflikten werden zunächst möglichst Lösungen im 4-Augen-Gespräch gesucht, wenn nötig sollen alle Betroffenen angehört und gemeinsam eine Lösung gefunden werden.

Professionalität

Die LehrerInnen bemühen sich, die Schül er Innen gerecht zu behandeln, sie in ihren Stärken zu fördern und bei Schwächen zu unterstützen. Die Beurteilung erfolgt aufgrund vergleichbarer Anforderungen und transparenter Kriterien. Im Unterricht und in der Erziehungsarbeit arbeiten die Lehrerlnnen kooperativ und zielorientiert. Sie sind sich ihrer unterrichtlichen Aufgaben und ihres Erziehungsauftrags bewusst und nehmen ihre organisatorischen Aufgaben gewissenhaft wahr.

Die SchülerInnen sind sich bewusst, dass der Schulbesuch „ihr Beruf ‚ ist und mit entsprechenden Verpflichtungen für sie (regelmäßiger Schulbesuch, aktive Teilnahme am Unterricht, Mitbringen der nötigen Unterlagen, Erfüllen der Arbeitsaufgaben, … ) verbunden ist. Die Erziehungsberechtigten nehmen ihre Erziehungsaufgaben wahr und arbeiten im Sinne ihrer Kinder mit der Schule zusammen, sie infonnieren sich rechtzeitig, informieren die Schule im notwendigen Ausmaß über Aspekte, die für ihre Kinder wichtig sind, und sie halten auch von sich aus den nötigen Kontakt zur Schule.

SchülerInnen, Erziehungsberech tigten und ProfessorInnen sind die Entwicklung sozialer Kompetenzen und die Erreichung der Bildungsziele wichtig. Dafür ist eigene leistungsbereitschaft und Wertschätzung erbrachter Leistungen anderer notwendig.

Die Schulpartnerschaft bezieht sich auf SchülerInnen, LehrerInnen, das Personal der Schule und Erziehungsberechtigte.

Eine gedeihliche Partnerschaft kann nur auf der Basis von Akzeptanz und Wertschätzung gelebt werden. Dies drückt sich in der aktiven Mitwirkung aller Beteili gten an der Gestaltung des Schullebens aus.

Es ist klar, dass ein Missachten der Inhalte der Charta oder der Hausordnung Konsequenzen nach sich zieht:

für LehrerInnen nach dem Dienstrecht (z. B. Ermahnung, negative Dienstbeurteilung, Disziplinarverfahren … )

für Schülerlnnen nach dem Schulunterrichtsgesetz (von Aufforderung, Ennahnung und Elteminformation, nachträglichem Erbringen versäumter Leistungen über Klassenkonferenz, Betragensnote, Ausschluss von Veranstaltungen, Versetzung in eine andere Klasse, Einbeziehung von Fachleuten (wie Schularzt bzw. Schulärztin und Schulpsychologlnnen) bis zum Schulausschluss. Die Möglichkeit der Wiedergutmachung (z.B. über eine freiwillige Sozialarbeit) kann gegeben werden.

Verlässlichkeit

Verlässlichkeit ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Schule funktioniert und der Schulerfolg gegeben ist. Dazu gehört, dass alle Schulpartner gewisse Spielregeln einhalten. Eine dieser Regeln ist die Pünktlichkeit, di e gleichermaßen von Schülerinnen und LehrerInnen eingehalten werden soll. Dabei kommt den Lehrerlnnen eine Vorbildfunktion zu:
Der Unterricht beginnt in Anwesenheit aller Schülerinnen pünktlich. Ein allfälliger Raumwechsel/ein Fehlen von Pausen führt höchstens zu 5 Minuten Verzögerung.

 

Der Unterricht endet mit dem Läuten. Die Professorinnen berücksichti gen dies bei ihrer Stundenplanung, die Schülerlnnen warten am Stundenende ab, bis der Lehrer/die Lehrerin die Stunde beendet.

Der Schulbesuch erfolgt an allen Unterricht stagen mit den erforderlichen Arbeitsunterlagen. Die Erziehungsberechtigten/Eltern übernehmen dabei ihre Verantwortung und ersuchen nur aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen um eine Entschuldigung von Fehlstunden ihrer Kinder. Und sie sind sich bewusst, dass jede versäumte Unterrichtsstunde selbständig nachgeholt werden muss, damit alle Schülerinnen auf dem gleichen Wissenstand sind.

Terminvorgaben werden von allen eingehalten.

Ordnung

Ein sauberes Umfeld ist uns in der Schule, auf dem Schulgelände und in allen Klassen und sonstigen Räumen wichtig. Der Arbeitsplatz jedes Einzelnen wird von ihm/ihr sauber gehalten. Kommt es zu Verschmutzungen, werden sie vom Verursacher/der Verursacherin beseitigt. Ist der/diese nicht feststell bar, kümmern sich die Klassenordner um die Wiederherstellung des erwünschten Zustandes.

Schäden werden umgehend gemeldet. Bei mutwilligen Beschädigungen (Schul -/ Privateigentum anderer) wird der Verursacher zur Verantwortung gezogen und eine Wiedergutmachung leisten.

Straßenschuhe werden im Spind/auf der Schuhablage verwahrt.

Trinken aus mitgebrachten, bereits gefü llten Flaschen ist während des Unterrichts möglich, wenn der Unterricht nicht gestört und der Professor/die Professorin einverstanden ist. Speisen werden in den Pausen verzehrt.

Der Müll ist – der Umwelt zuliebe – nach Möglichkeit zu trennen.

Vor Beginn einer Unterrichtsstunde haben die Klassenordner für eine saubere Tafel und die benötigten Geräte (Video, …) bereits gesorgt.

Bei Unterrichtsende stellt jede/r ihren/seinen Sessel auf den Tisch. Die Fenster werden bei Unterrichtsende geschlossen, das Licht wird abgedreht, wenn der Raum nicht weiter benützt wird.

Am Ende der letzten Unterrichtsstunde kontrollieren der/ die jeweils verantwortliche Klassenlehrerin und die Klassenordner die Sauberkeit des Raumes und sorgen nötigenfalls für deren Wiederherstellung.

Die SchülerInnen halten sich an das Rauchverbot im Schulgebäude und am Schulgelände.

Die Lehrerinnen und Mitglieder des Personals rauchen nur auf dem laut SGA-Beschluss vorgesehenen Platz.

Die von den SchülerInnen für den Unterricht benötigten Materialien liegen am Stundenbeginn bereits bereit. Handys sind ausgeschaltet und ebenso wie i-Pods usw. in der Tasche verwahrt.

Die ProfessorInnen haben ebenfalls alle für die Stunde nötigen Unterlagen mit. Die Arbeitsaufträge werden klar gestellt, die Stundenplanung ist nachvollziehbar.

Diese Charta ist eine Ergänzung zur gültigen Hausordnung und ersetzt diese nicht!

Beschlossen in der Sitzung des Schulgemeinschaftsausschusses vom 20. April 2010.